FAQ: Antworten finden

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

Unsere Dienstleistungen sind sehr individuell und persönlich. Rufen Sie uns am Besten unter +496172 9210240 an, dann können wir Ihnen gleich viel konkreter weiter helfen. Sollten Sie uns Daten übermitteln wollen, so freuen wir uns über Ihre E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.
1. Mit uns erreichen Sie persönliche Ziele: Wir sprechen mit Ihnen eine realistische Zielvorstellung und weder über- noch unterfordernde Trainingsvorgaben ab. So können Sie mit Spaß und Freude trainieren und erreichen Ihre Wünsche.

2. Wir kümmern uns um Sie: Wir beraten Sie umfassend und melden uns bei Fragen innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen.

3. Wir stehen Ihnen mit unserem Expertenwissen zur Seite: Wir handeln nach aktuellen sportwissenschaftlichen Leitlinien und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Alle Mitarbeiter sind entsprechend der Grundsätze für Ihre Funktion ausgebildet und sorgen für angemessene Fortbildungen.
Wir haben uns auf Personal Training und Betriebliche Gesundheitsförderung nach unserer KörperManagement®-Strategie spezialisiert. Wir führen mit Ihnen persönlich und gerne auch mit Ihrem Unternehmen Trainings durch. Besonders in den Bereichen der sportwissenschaftlichen Diagnostik und Training sowie bei Workshops und Seminaren haben wir unsere Stärken. Zudem haben wir ein hochwertiges und erfolgreiches Netz an Kooperationspartnern, um Sie rundum optimal zu versorgen.

Das Bundesministerium für Gesundheit Informiert über die steuerlichen Vorteile bei der Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG veröffentlicht.

Auch eine Nutzung der Sachbezüge kommt in Betracht. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat pro Person. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Die Finanzämter und Steuerberatungen können Ihnen bei konkreten Fragen weiterhelfen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nach § 20 SGB V grundsätzlich verpflichtet Präventionsmaßnahmen zu fördern. Es besteht jedoch ein gesetzlicher Gestaltungsspielraum bei der Bezuschussung der Leistungen. Meist werden die Kurse mit 75–100%, in der Regel zweimal pro Jahr, bezuschusst. Die genauen Informationen finden Sie oft bereits im Internet. Geben Sie dazu am Besten den Namen der Krankenkasse und „Präventionskurs“ in eine Suchmaschine ein. Andernfalls können Sie die Hotlines anrufen oder in den Geschäftsstellen nachfragen.

Eine Datenbank zu den entsprechend zertifizierten Kursen in der Nähe von Ihnen finden Sie z.B. hier. Es gibt auch online Kurse, wie z.B. diese von uns angebotenen Kurse

Der Kurs wird Ihnen dann zunächst komplett in Rechnung gestellt. I.d.R. bei 80% Teilnahme bei Präsenzkursen und bei 100% Teilnehme bei online Kursen, erhalten Sie dann am Ende eine Teilnahmebescheinigung, die Sie, zusammen mit der Rechnung, bei der Krankenkasse einreichen können.
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der Betrag dann auf das angegebene Konto erstattet.

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