Unsere Dienstleistungen sind sehr individuell und persönlich. Rufen Sie uns am Besten unter +496172 9210240 an, dann können wir Ihnen gleich viel konkreter weiter helfen. Sollten Sie uns Daten übermitteln wollen, so freuen wir uns über Ihre E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular. Hier können Sie auch direkt einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Das Bundesministerium für Gesundheit Informiert über die steuerlichen Vorteile bei der Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG veröffentlicht.
Auch eine Nutzung der Sachbezüge kommt in Betracht. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat pro Person. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Die Finanzämter und Steuerberatungen können Ihnen bei konkreten Fragen weiterhelfen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nach § 20 SGB V grundsätzlich verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu fördern. Es besteht jedoch ein gesetzlicher Gestaltungsspielraum bei der Bezuschussung der Leistungen. Meist werden die Kurse mit 75–150 Euro (und mehr), in der Regel zweimal pro Jahr, bezuschusst.
Hier finden Sie eine Liste zur Höhe der Bezuschussung durch Krankenkassen. Sollte Ihre Krankenkasse nicht dabei sein, so finden Sie weitere Informationen oft bereits im Internet. Geben Sie dazu am besten den Namen der Krankenkasse und „Präventionskurs“ in eine Suchmaschine ein. Oder schauen Sie direkt auf der Webseite der jeweiligen Krankenkasse nach. Andernfalls können Sie die Hotlines anrufen oder in den Geschäftsstellen nachfragen.
Eine Datenbank zu den entsprechend zertifizierten Kursen in der Nähe von Ihnen finden Sie z.B. hier. Es gibt auch online Kurse, wie z.B. diese von uns angebotenen Kurse
Der Kurs wird Ihnen dann zunächst komplett in Rechnung gestellt. I.d.R. bei 80 % Teilnahme bei Präsenzkursen und bei 100 % Teilnahme bei online Kursen, erhalten Sie dann am Ende eine Teilnahmebescheinigung, die Sie, zusammen mit der Rechnung, bei der Krankenkasse einreichen können.
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen der Betrag dann auf das angegebene Konto erstattet.
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Für Fitness- und Faszienkurse:
Mir ist bekannt, dass sich dieser Kurs an Erwachsene, bei denen keine Einwände gegen eine körperliche Betätigung sprechen, richtet. Ich bestätige, dass bei mir keine behandlungsbedürftigen Erkrankungen vorliegen bzw. ich diesbezüglich Rücksprache mit meinem Arzt gehalten habe.
Für Autogenes Training:
Mir ist bekannt, dass sich dieser Kurs an Erwachsene, bei denen keine Einwände gegen Autogenes Training sprechen, richtet. Ich bestätige, dass bei mir keine behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen vorliegen bzw. ich diesbezüglich Rücksprache mit meinem Arzt gehalten habe. Mir ist bewusst, dass die Teilnahme am Kurs auf eigene Gefahr erfolgt.